Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Ferienhausvermittlung Fehmarn GmbH - Vermietung Ferienobjekte

 

1) Vermittlungstätigkeit

Die Ferienhausvermittlung Fehmarn GmbH vermittelt Ferienwohnungen/Ferienhäuser im Namen und mit Vollmacht des Vermieters/Eigentümers. Die Ferienhausvermittlung Fehmarn GmbH ist nur als Vermittler tätig. Die Ferienhausvermittlung Fehmarn GmbH erbringt ihre Vermittlungsleistungen im Namen und für Rechnung des Vermieters/Eigentümers und ist damit nicht Veranstalter im Sinne des §651 a, Absatz 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter/Eigentümer, nicht die Ferienhausvermittlung Fehmarn GmbH als Vermittler. Das Mietverhältnis umfasst das in der Buchungsbestätigung beschriebene Mietobjekt.

 

2) Abschluss des Mietvertrages

Die angegebenen Preise gelten für Buchungen bis zur Herausgabe einer neuen Preisliste. Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Für den Vermieter wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn die Buchung durch uns im Rahmen einer Buchungsbestätigung und Rechnung bestätigt wurde. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Es kommt kein Reisevertrag zustande, da wir kein Reiseveranstalter im Sinne des Gesetzes sind und bei allen Angeboten in unserem Preisteil, auch bei den Sonderangeboten, die Unterbringungsleistung die wesentliche Hauptleistung ausmacht. Weitere Leistungen haben jeweils nur untergeordnete Bedeutung.

 

3) Zahlung

30 % der Rechnungssumme sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Restbetrag 6 Wochen vor Mietbeginn. Rechnungsbeträge unter 200,- € und Beträge bei kurzfristigen Buchungen sind sofort fällig. Die Zahlungsziele werden auf der Rechnung ausgedruckt. Wir bitten um pünktliche Einhaltung, da sonst Ihre Buchung gefährdet ist. Bei Überschreitung der Zahlungsziele um mehr als 7 Tage steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht ohne besondere vorherige Ankündigung zu. Der Mieter trägt die Kosten gemäß Punkt 4), Punkt 5) und ggf. Punkt 6).

Der Zutritt zur Ferienwohnung wird dem Mieter nur gewährt, wenn die, durch die verbindliche/schriftliche Buchung inkl. der entsprechenden Rechnungsstellung fällige Mietsumme, zu 100 %, gemäß den entsprechenden Zahlungszielen, vor Reiseantritt auf unserem Konto eingegangen ist. Bei kurzfristigen Buchungen (bis 4 Tage vor Anreise) ist die Zahlung direkt nach Buchung per Echtzeit- / Blitzüberweisung auf unser angegebenes Konto zu überweisen. Erst nach Zahlung der vollen Mietsumme wird dem Mieter der Schlüssel ausgehändigt und der Zutritt zur Ferienwohnung gewährt. Verlängerungstage, die kurzfristig vor Ort nachgebucht werden, sind grundsätzlich VOR Beginn der Verlängerung ebenfalls per Echtzeit- / Blitzüberweisung auf unser angegebenes Konto zu überweisen.

 

4) Nebenkosten / Kurabgabe

Nebenkosten wie Strom, Gas oder Wasser sowie die Endreinigung und Vermittlungsgebühr sind im Mietpreis enthalten*. Die Stadt Fehmarn erhebt eine Kurabgabe in Höhe von 2,30 € in der Hauptsaison bzw. 1,50 € in der Nebensaison pro Tag, für alle Personen ab 18 Jahren. Wir sind gesetzlich verpflichtet diese Kurabgabe von jedem Mieter einzuziehen und an die Fehmarn Touristik abzuführen. Ab dem 01.02.2023 erhöht sich die Kurabgabe auf 1,50 € in der Nebensaison und 2,30 € in der Hauptsaison pro Tag für alle Personen ab 18 Jahren.

*gesonderte Abrechnung einer Energiekostenpauschale in folgendem Fall:

Wenn der durchschnittliche Gaspreis vom Grundversorger (EON) folgende Werte pro kWh erreicht, müssen wir Ihnen folgende Energiepauschale gesondert in Rechnung stellen:

Gaspreis in € pro kWh (brutto)------Energiepauschale in € pro Person pro Tag (brutto)

0,20 € - 0,30 €------------------------------2,00 € / Person / Tag

0,31 € - 0,40 €------------------------------3,00 € / Person / Tag

0,41 € - 0,50 €------------------------------4,00 € / Person / Tag

Diese Regelung gilt für alle Buchungen die seit dem 01.08.2022 bei uns eingegangen sind. Die Abrechnung erfolgt wenn kurz vor Anreise, nachdem die zu diesem Zeitpunkt geltenden Gaspreise durch die Vermittlung geprüft wurden.Der Betrag muss vor Anreise bezahlt sein, nur so können wir einen reibungslosen Check-In gewähr-leisten. Diese Regelung gilt für alle unsere Ferienwohnung. In einigen Ferienwohnungen wird die Heizung mit Strom betrieben, auch für diese wird die Energiekostenpauschale, auf Grundlage der Gaspreise fällig.

 

5) Mietgesamtpreis

Die Höhe der Miete und der Nebenleistungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste beim Buchungsvorgang. Im ersten Tag sind die Preise für die Endreinigung und die Vermittlungsgebühr enthalten. Zum Endpreis kommt noch der Preis für die Ostseecard, pro Erwachsenen/Tag 2,30 € in der Hauptsaison und 1,50 € in der Nebensaison. Wir bestätigen die Buchung per E-Mail mit Buchungsbestätigung und Rechnung. Sie gilt als fest vereinbart. Änderungen in der tatsächlichen Aufenthaltsdauer mindern sie nicht. Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine Kumulierung von mehreren Rabatten ist nicht möglich. Alle angegebenen Preise enthalten die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

6) Rücktritt durch den Mieter oder Umbuchungen

Vor Beginn des gebuchten Termins können Sie durch schriftliche Erklärung jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen ist dies nur per Einschreiben möglich, nicht telefonisch. Unser Anspruch auf vereinbarte Vergütung bleibt bestehen, auch wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten, dabei sind die Gründe der Nichtantretung unerheblich. Stornierungen sind nur für den gesamten Zeitraum möglich. Eine Teilstornierung ist ausgeschlossen! Der Urlauber ist darüber informiert, dass ihm gemäß § 312g Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, da die von der Ferienhausvermittlung Fehmarn GmbH erbrachten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anmietung einer Ferienimmobilie stehen. Im Falle eines Rücktritts besteht unser pauschalierter Anspruch an Kostenerstattung in Prozent von der Mietsumme gemäß folgender Staffelung, mindestens jedoch 50.- €:

  • bis 90 Tage vor Mietbeginn: 10 %
  • 89 bis 45 Tage vor Mietbeginn: 30 %
  • vom 44. bis 30. Tag: 50 %
  • ab dem 29.Tag bis zum Mietbeginn: 80 %
  • bei Nichterscheinen wird die gesamte Miete fällig.

Achtung: Die Vermittlungsgebühr in auf Ihrer Rechnung angegebener Höhe ist trotz Stornierung der Buchung auf jeden Fall zu zahlen!

 

 

Falls das Objekt bei kurzfristiger Nichtinanspruchnahme zu den gleichen Bedingungen weitervermietet werden kann, hat der Mieter eine angemessene Mehraufwandspauschale von 15 % des anteiligen Mietpreises zu leisten (Nachweis muss durch den Mieter erbracht werden).

Für Umbuchungen (nur im gleichen Geschäftsjahr möglich) wird eine Pauschale von 20,- € erhoben. Eine Umbuchung ist nur bis maximal 4 Wochen (30 Kalendertage) vor Anreise möglich. Bei gleich bleibender Mietdauer bzw. gleich bleibendem, oder höherem Mietpreis entstehen keine weiteren Kosten.Bei Minderung des Mietpreises werden, zusätzlich zur Umbuchungspauschale, 15 % der Differenz als Bearbeitungspauschale berechnet. Die pauschaliert abgerechneten Schäden an Mietausfall und Zusatzaufwand können durch Weitervermietung oder ersparte Aufwendungen gemindert werden. Sie haben die Möglichkeit, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen.

Bei Nichtanreise, ohne vorherige schriftliche Stornierung (Einschreiben), bleibt unser Anspruch auf Zahlung der vollen Mietsumme inkl. aller Nebenkosten erhalten. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Abrechnung der Stornogebühren gemäß oben genannter prozentualer Staffelung.

Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung bei Ihrem Versicherer.

Wenn einzelne Leistungen durch Verordnungen / Gesetze einer Behörde / Regierung nicht angeboten werden können, führt dies nicht zu einer kostenlosen Stornierung. Wenn die Personenzahl einer Buchung durch eine Verordnung/ Gesetz durch eine Behörde / Regierung reduziert werden muss, führt dies ebenfalls nicht zu einer kostenlosen Stornierung. Wenn der Gast durch eine Verordnung / Gesetz einer Behörde / Regierung dazu verpflichtet ist uns bestimmte Dokumente oder Nachweise vorzulegen um den Check-In zu ermöglichen, führt dies ebenfalls nicht zu einer kostenlosen Stornierung.

 

7) Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter behält sich vor, bei Vorliegen nachfolgender Gründe kostenfrei vom Mietvertrag zurücktreten zu können. (nur vor dem gebuchten Anreisetermin)

a) Unbewohnbarkeit des Mietobjektes (z.B. durch Wasserschaden oder Vandalismus)

b) rechtlichem Verbot, oder Unzulässigkeit der Vermietung des Mietobjektes, durch die Stadt Fehmarn oder einer anderen Behörde
c) Kündigung des Vermittlungsvertrages durch den Vermieter (Eigentümer des Vermietungsobjekts) oder durch die Vermittlerin.

Der Vermieter wird versuchen, dem Mieter eine möglichst gleichwertige Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen. Sollte keine andere Wohnung verfügbar sein, erhält der Mieter alle bis dahin gezahlten Beträge in voller Höhe erstattet. Der Rücktritt des Vermieters erfolgt per Einschreiben.

 

8) Sonderbedingungen

a) Die Belegung kann entsprechend der in den Wohnungsbeschreibungen genannten Personenhöchstbelegungszahl erfolgen und zwar nur mit den, auf der Buchung namentlich angegebenen Personen.

b) Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist nur in einigen Wohnungen gestattet, dies ist auf unserer Homepage bei der jeweiligen Wohnung vermerkt. Haustiere müssen bei der Buchung angegeben werden.

c) Das Rauchen ist in allen unseren Objekten nicht gestattet!

d) Die Mieter sind verpflichtet, das Objekt und deren Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Überprüfen Sie bitte Ihr gemietetes Objekt, das Inventar und sonstige Gegenstände direkt am Tag der Ankunft. Bitte melden Sie fehlendes oder beschädigtes Inventar bzw. Einrichtungsgegenstände unverzüglich telefonisch oder persönlich unserer Verwaltung auf Fehmarn. Wir möchten Sie optimal betreuen, hierzu benötigen wir Ihre Mithilfe. Schäden und verloren gegangenes Inventar und sonstige Mietgegenstände sind vom Mieter zu erstatten. Der Mieter haftet auch für seine Mitreisenden.

e) Während des Aufenthaltes obliegt dem Mieter die laufende Reinigung. Bei Abreise ist zu beachten: Das Objekt ist vom Mieter ordentlich und gereinigt zu übergeben. Das schließt ein: Saugen/Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, der Bestecke, der Kochutensilien usw. die Entleerung des Kühlschrankes, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe (Glas, Plastik) etc. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Der Vermieter übernimmt: Fenster-, Tür-, Möbel-, Sitzgarnitur-, Nassreinigung sowie allgemeine Grund-Endreinigung. Diese Endreinigung wird extra berechnet. Bei nicht ausreichender Sauberkeit bei Übergabe, Schäden oder fehlendem Inventar ist der Vermieter zur Nachberechnung berechtigt.

f) Sollte das gebuchte Mietobjekt doch einmal durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter dem Vermieter eine Nachfrist bis 18:00 Uhr ein. Ist eine Behebung innerhalb dieser Nachfrist nicht möglich, stellt der Vermieter ein Ersatzobjekt mindestens in der gleichen Kategorie zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes steht dem Mieter ein kostenfreier Rücktritt zu. Falls trotz aller Bemühungen kein Ersatzobjekt zur Verfügung gestellt werden kann, erstattet der Vermieter den vollen Mietbetrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

g) Sollten widererwarten Beanstandungen bzgl. der Sauberkeit innerhalb der Wohnung auftreten, so ist dies durch den Mieter am Anreisetag bis spätestens 17:00 Uhr telefonisch an die Verwaltung in der Süderstraße 18 in Burg (0151-22593469) zu melden. Der Mieter räumt dem Vermieter die Möglichkeit zur Nachbesserung ein. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden!

h) Der Vermieter ist bemüht, dem Mieter eine uneingeschränkt verfügbare Internetverbindung sowie einwandfrei funktionierende, technische Geräte (z. B. TV, teils Sauna etc.) zur Verfügung zu stellen. Sollten die technischen Geräte und/oder das Internet vorübergehend doch einmal ausfallen, berechtigt dies den Mieter nicht zur Mietminderung.

i) Außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten (siehe Punkt 9) gestattet der Mieter dem Vermieter Gartenarbeiten wie z. B. Rasen mähen, Rasenbewässerung etc. durchzuführen. Dringend notwendige Reparaturarbeiten oder andere Handwerkertermin (z.B. Ableseservice oder ähnliche) innerhalb der Wohnung dürfen nach Absprache durchgeführt werden. Eventuell hieraus entstehende Lärmbelästigungen berechtigen den Mieter nicht zur Mietminderung.

j) Die Ferienwohnung ist am Abreisetag durch den Mieter zu verschließen. Der Wohnungsschlüssel ist im Büro Süderstraße 18 abzugeben oder in den dortigen Briefkasten für Schlüsselrückgaben zu werfen. Sollte der Mieter einen oder mehrere Schlüssel eines Ferienobjektes verlieren oder nicht ordnungsgemäß (nach Vereinbarung) zurück geben, muss der Mieter die Kosten für den Ersatz bzw. Austausch der Schließanlange am Mietobjekt tragen.

k) Elektro-Notdienst: Ein elektronischer Notruf besteht nur bei einem kompletten Stromausfall in der Wohnung. Bei Ausfällen von einzelnen Geräten (wie z.B. Lampen, Fernseher, Herd, Kühlschrank, Wasserkocher, etc.) handelt es sich nicht um einen Notfall!
Sollte es in Ihrer Wohnung zu einem Stromausfall kommen, so befolgen Sie bitte zuerst folgende Schritte, bevor Sie sich dazu entscheiden den Notdienst zu rufen:
1. Gehen Sie an den Sicherungskasten in Ihrer Wohnung und kontrollieren Sie, ob alle Sicherungen und besonders der FI-Schalter (Hauptschalter) eingeschaltet sind.
2.Sollte sich der FI nicht wieder einschalten lassen, zeihen Sie alle elektrischen Kleingeräte (Lampen, Wasserkocher, Toaster, Kaffeemaschinen etc.) aus den Steckdosen und versuchen Sie erneut den FI Schalter umzulegen.
3.Wenn sich der FI Schalter nun immer noch nicht einschalten lässt, darf der Notdienst verständigt werden.
ACHTUNG! Sollte sich allerdings herausstellen, dass ein Kleingerät den Stromausfall verursacht hat und Sie dies nicht vor dem Umlegen des FI Schalters vom Stromnetz getrennt haben, werden Ihnen die Kosten für den Notdienst in Rechnung gestellt.
Sollte der Notdienst gerufen werden, obwohl es sich nicht um einen wie oben beschriebenen Notfall handeln, muss der Gast die Kosten tragen!

 

9) Energie- und Wasserversorgung

Sollte es dazu kommen, dass die Lieferanten von Energie und Wasser durch ein Ereignis die Lieferung nicht ermöglichen können, führt dies nicht zu einer Mietminderung. Mit eventuellen Forderungen muss sich der Mieter direkt an den zuständigen Lieferanten wenden. Der Gast kann Gegenüber der Vermittlung und dem Eigentümer keine Regressansprüche stellen.

 

10) Ruhezeiten

Der Mieter sowie seine Mitreisenden haben die gesetzlichen Ruhezeiten zu beachten (23:00 bis 7:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr). Bei groben Verstößen steht dem Vermieter eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Erstattung der Miete besteht dann nicht.

 

11) Besuch

Es dürfen nur die bei Buchung gemeldeten Personen die Wohnung nutzen.

 

12) Parkflächen und Gartennutzung

Jeder Wohnung steht ein PKW-Stellplatz am/auf dem Grundstück zur Verfügung. Die Gartennutzung der Erdgeschosswohnungen erstreckt sich über die, an die Terrassenflächen angrenzenden Grünflächen. Zusätzlich steht allen Mietern der Erdgeschoss- und Obergeschosswohnungen (An der Reiterkoppel 3 und 5) die Nutzung der jeweiligen Spielgeräte, im allgemein zugänglichen Gartenbereich hinter den Häusern, zur Verfügung.

 

13) Haftung

Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und die Wohnung pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden unverzüglich dem Vermieter zu ersetzen.

Der Verzehr von in der Wohnung vorgefundenen Lebensmittel (z.B. Gewürze, Kaffeepulver, Aufzählung nicht abschließend) erfolgt auf eigene Gefahr, die Ferienhausvermittlung Fehmarn GmbH und der Vermieter (Eigentümer) übernehmen hierfür keine Haftung.

 

14) Anreise und Abreise

Das gebuchte Objekt steht am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr übergeben werden. Früher Check-In und später Check-Out sind außerhalb der Saisonzeiten möglich, können aber erst ca. eine Woche vor Reiseantritt verbindlich bestätigt werden. Früher Check-In und Später Check-Out werden extra berechnet mit jeweils 15,00 €.

 

15) Laden / Tanken von Elektroautos

Das Aufladen / Auftanken von Elektroautos ist in und an allen unseren Objekten strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kommt der Mieter für alle entstandenen Kosten durch eventuelle Schäden und andere Forderungen auf! Bei Widerrechtlichen Laden von Fahrzeugen stellen wir zusätzlich eine Strafgebühr in Höhe von 200,00 € in Rechnung. Wenn sich am Objekt eine Wallbox befindet, dürfen E-Autos an dieser geladen werden (Konditionen beachten)

 

16) Einsatz von Mährobotern

Es kann an unseren Objekten zu dem Einsatz eines Mähroboters kommen. Im Allgemeinen sollte Abstand von dem Gerät gehalten werden. Es kann zu Störungen kommen, in diesem Fall folgen Sie den Hinweisen zum Gerät (Aushang in der Wohnung). Zudem weisen wir daraufhin, dass diese Geräte vor allem für Tiere und Kindern durch die sehr scharfen Messer gefährlich sein können. Eltern und Halter sind hier in der Aufsichts-pflicht. Wir übernehmen keine Haftung für Verletzungen durch Zuwiderhandlungen.

 

17) Kontrolle von Ausweisen und anderen Dokumenten

Sollte es durch Anordnungen einer Behörde oder geltenden Gesetzen / Verordnungen dazu kommen, das wir eine Kontrolle von Ausweisen oder anderen Dokumenten durchführen müssen um eine Anreise zu ermöglichen, erklärt sich der Mieter hiermit einverstanden. Bei Wiederspruch darf der Mieter die Wohnung nicht betreten, dies führt nicht zu einer kostenlosen Stornierung.

 

18) Ausschluss Fernabsatzgesetz

Für die An- und Vermietung von Ferienwohnungen ist das Fernabsatzgesetzt gem. § 312c BGB nicht anwendbar und somit gilt die besondere Widerrufspflicht nicht, siehe § 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB.

 

19) Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs (wenn in Wohnung vorhanden)

Die Ferienhausvermittlung Fehmarn GmbH trifft im Auftrag des jeweiligen Vermieters der Ferienunterkunft folgende Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs zwischen dem/der Vermieter/Vermieterin mit dem jeweiligen Gast / den jeweiligen Gästen.

a. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten)

b. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

c. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

d. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen

• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen

• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten

• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten

• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

20) Datenschutz

Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter http://www.ferienhausvermittlung-fehmarn.de/index.php/datenschutzerklaerung.html.

 

21) Sonstiges

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Verwaltung und Kundenbetreuung soweit erforderlich per EDV gespeichert.

 

22) Irrtümer

Wir behalten uns vor, Irrtümer sowie Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

 

23) Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein

 

24) Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, gelten sie sinngemäß. Die übrigen Vertragsbestimmungen gelten in jedem Falle fort.

 

Unsere Bankverbindung:

Inhaber: Ferienhausvermittlung Fehmarn GmbH
Bank: Volksbank Störmede-Hörste eG IBAN: DE09 4166 2465 5200 6826 00 BIC: GENODEM1SGE